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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind all jene Leistungen, die hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zum Regelbedarf erhalten.

Durch diese Leistungen soll sichergestellt werden, dass junge Menschen an der Bildung teilhaben und gesellschaftlichen Anlässen beiwohnen können.

                                                                              

Diese Bereiche fördert das Bildungs- und Teilhabepaket

  • Leistungen bei eintägigen Schulausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten/Fahrten mit der Kindertageseinrichtung
  • Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (pro Schuljahr insgesamt 150 Euro)
  • Berücksichtigung von Schülerbeförderungskosten in nicht von der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Fällen
  • Leistungen bei notwendiger ergänzender Lernförderung, wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist
  • Bezuschussung der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
  • Leistungen bei Teilnahme an Aktivitäten der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Sportvereinsbeitrag, Musikschule, etc.) bis 15,00 Euro monatlich

 

Anspruchsberechtigte Personen

Dieser Fachbereich betreut all jene Personen, die nach SGB XII  und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind.

Außerdem sind Empfänger von Wohngeld oder einem Kinderzuschlag (nicht: Kindergeld) anspruchsberechtigt.

 

So erhalten Sie die Leistungen

Bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll, ist ein Antrag erforderlich. Dies gilt für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung nicht gewährt werden können.

Um einzelne Leistungen zu erhalten, reichen Sie bitte die entsprechenden Anlagen zum Antrag sowie gegegebenenfalls weitere Unterlagen ein.


Wir sind gerne für Sie da

 

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