Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe sind all jene Leistungen, die hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zum Regelbedarf erhalten.
Durch diese Leistungen soll sichergestellt werden, dass junge Menschen an der Bildung teilhaben und gesellschaftlichen Anlässen beiwohnen können.
Diese Bereiche fördert das Bildungs- und Teilhabepaket
- Leistungen bei eintägigen Schulausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten/Fahrten mit der Kindertageseinrichtung
- Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Berücksichtigung von Schülerbeförderungskosten in nicht von der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Fällen
- Leistungen bei notwendiger ergänzender Lernförderung, wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist
- Bezuschussung der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Leistungen bei Teilnahme an Aktivitäten der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Sportvereinsbeitrag, Musikschule, etc.) bis 15,00 Euro monatlich
Anspruchsberechtigte Personen
Dieser Fachbereich betreut all jene Personen, die nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind.
Außerdem sind Empfänger von Wohngeld oder einem Kinderzuschlag (nicht: Kindergeld) anspruchsberechtigt.
So erhalten Sie die Leistungen
Bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll, ist der Nachweis einer der o. g. Sozialleistungen (Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII) notwendig.
Je nach gewünschter Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets bitten wir um Übersendung der jeweiligen Anlage sowie ggfs. weitere Unterlagen. Für Lernförderung ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung nicht gewährt werden können.
Weitere Informationen
- Das Bildungs- und Teilhabepaket: Allgemeine Informationen
- Rund um die Mittagsverpflegung
- Zu eintägigen Ausflüge, Klassenfahrten
- Über die Lernförderung
- Soziale und kulturelle Teilhabe