Sozialhilfe & Grundsicherung
Während erwerbsfähige Hilfsbedürftige Bürgergeld erhalten, soll die Grundsicherung allen Erwerbsunfähigen ein Existenzminium sichern.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Ein Hinweis vorab: Sofern Sie Hilfe für die Begleichung von Pflegeheimkosten oder die Kosten ähnlicher Einrichtungen benötigen, wenden Sie sich bitte grundsätzlich an den Bezirk Unterfranken.
Was bedeutet "Grundsicherung"?
Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe, sie wird ausschließlich auf Antrag gewährt. Weitere Leistungen sind Hilfen zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen, beispielsweise bei Pflege oder Bestattungskosten.
Die Grundsicherung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf des/der Antragsteller/in. Sie ist keine Zusatzrente, die in einer bestimmten, vorher festgelegten, Höhe gezahlt wird. Auch kann sie nicht zusammen mit Wohngeld gewährt werden.
Die Höhe der Zahlungen hängt vom Einkommen und Vermögen ab.
Die Leistungen nach dem IV Kapitel des SGB XII setzen sich wie folgt zusammen:
- Regelsatz
- Ggfs. Mehrbedarf
- angemessene Miete
- Krankenkassenbeitrag (soweit keine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung besteht)
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsicherung vom Landratsamt Würzburg kann nur erhalten, wer im Landkreis Würzburg wohnhaft ist und einen Antrag stellt.
Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt all jener sichern, die
- die gesetzliche Altersgrenze in der Rentenversicherung erreicht haben.
-> Vor dem 01.01.1947 Geborene erreichen die Altersgrenze mit dem vollendeten 65. Lebensjahr
-> Für nach dem 31.12.1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen bzw. in einem vergüteten Ausbildungsverhältnis nach § 61a SGB IX stehen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- persönliches Ausweisdokument
- Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen, Leistungsbescheide anderer Behörden wie Arbeitsagenturen, Jobcenter, Kranken- und Pflegekassen).
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Festgeld-/Tagesgeld-/Girokonten, Bausparkonten, Lebensversicherungen, KFZ-Brief)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag/Mietbescheinigung bzw. Nachweise über die Kosten eines Eigenheims
- aktueller Finanzstatusbericht Ihrer Bank/Sparkasse
Gern helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter und beantworten Fragen zur Antragstellung.
Haben Sie allgemeine Fragen im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Sozialhilfe an sich?
Dann lassen Sie uns gerne eine E-Mail an sozialhilfe@lra-wue.bayern.de zukommen. Ihr jeweiliger Ansprechpartner kümmert sich gerne um Ihr Anliegen.