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Anzeige Heilberufe

Heilberufe – Meldepflicht nach Art. 10 Abs. 3 GDG

Personen, die einen Gesundheitsfachberuf selbständig/freiberuflich ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit anzeigen.

Beschreibung

Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

  • Altenpfleger/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker/in
  • Krankenschwestern
  • Logopäde, Logopädin
  • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in

Zu Beginn der Berufsausübung ist nachzuweisen

  • Anschrift der Niederlassung
  • Zeitpunkt der Niederlassung
  • Berufsurkunde / Erlaubnisbescheid
  • Berufshaftpflichtversicherung

Änderungsmitteilung

Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.

Kosten
Die Meldung ist kostenfrei.
Bestätigung für Krankenkassen (auf Anforderung): 15 Euro – unter Angabe der Rechnungsadresse

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
  • Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)
  • Eine Bescheinigung über das Vorliegen einer angemessenen Berufshaftpflicht

Online-Formular

Die Anzeige und Änderungsmitteilung erfolgt online (Link zum Formular)


Meldung krankenpflegerischer Tätigkeit – Art. 16 GDG

Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeiten gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Wer Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes/Pflegefachpersonen beschäftigt, muss dem Gesundheitsamt folgende Angaben melden:

  • Name und Vorname der angestellten Person
  • Berufsbezeichnung
  • Angabe ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung
  • Eintrittsdatum und Austrittsdatum

Online-Formular

Die Meldung von Beschäftigten erfolgt über den Online-Antrag »Änderungsmitteilung bei Heilberufen« (Link zum Formular)

Erforderliche Unterlagen

  • Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
  • Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten

Kosten
Die Meldung ist kostenfrei.
Bestätigung für Krankenkassen (auf Anforderung): 15 Euro – unter Angabe der Rechnungsadresse