Anzeige Heilberufe
Heilberufe – Meldepflicht nach Art. 10 Abs. 3 GDG
Personen, die einen Gesundheitsfachberuf selbständig/freiberuflich ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit anzeigen.
Beschreibung
Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:
- Altenpfleger/-in
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/in
- Krankenschwestern
- Logopäde, Logopädin
- Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
- Pflegefachmann/-frau
- Physiotherapeut/-in
- Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
Zu Beginn der Berufsausübung ist nachzuweisen
- Anschrift der Niederlassung
- Zeitpunkt der Niederlassung
- Berufsurkunde / Erlaubnisbescheid
- Berufshaftpflichtversicherung
Änderungsmitteilung
Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.
Kosten
Die Meldung ist kostenfrei.
Bestätigung für Krankenkassen (auf Anforderung): 15 Euro – unter Angabe der Rechnungsadresse
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Ausweisdokuments (Antragssteller/ Antragsstellerin)
- Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung (Antragssteller/ Antragsstellerin)
- Eine Bescheinigung über das Vorliegen einer angemessenen Berufshaftpflicht
Online-Formular
Die Anzeige und Änderungsmitteilung erfolgt online (Link zum Formular)
Meldung krankenpflegerischer Tätigkeit – Art. 16 GDG
Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeiten gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
Wer Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes/Pflegefachpersonen beschäftigt, muss dem Gesundheitsamt folgende Angaben melden:
- Name und Vorname der angestellten Person
- Berufsbezeichnung
- Angabe ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung
- Eintrittsdatum und Austrittsdatum
Online-Formular
Die Meldung von Beschäftigten erfolgt über den Online-Antrag »Änderungsmitteilung bei Heilberufen« (Link zum Formular)
Erforderliche Unterlagen
- Kopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung der/ des Beschäftigten
- Kopien der Ausweisdokumente der/ des Beschäftigten
Kosten
Die Meldung ist kostenfrei.
Bestätigung für Krankenkassen (auf Anforderung): 15 Euro – unter Angabe der Rechnungsadresse