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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Kurzbeschreibung
Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024
Stand: 05.03.2024