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Verfahrenslotsin im Jugendamt

Junge Menschen mit einem (potentiellen) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe können sich durch einen Verfahrenslotsen beraten und unterstützen lassen. Gleiches gilt für ihre Familien. 

Ein Verfahrenlotse hilft dabei, sich im komplexen Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichen Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten zurecht zu finden.

Frau Andreicovits ist unsere Verfahrenslotsin im Jugendamt. 

  

Hilfestellung für Menschen mit (drohender) Behinderung

Frau Andreicovits berät, begleitet und unterstützt

  • Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
  • deren Angehörige sowie
  • deren soziales Umfeld.

Das Angebot beinhaltet Unterstützungsleistungen bei allen Fragen und Antragsstellungen zum Thema Beeinträchtigung, Behinderung, Eingliederungshilfe und Teilhabe. Dabei spielt der Status im Verfahren keine Rolle.

Es muss keine Behinderung vorhanden sein und das Angebot ist kostenfrei. Außerdem spielt die Altersgrenze von 27 Jahren bei den Angehörigen und dem sozialen Umfeld keine Rolle.

Frau Andreicovits vereinbart einen Beratungstermin mit Ihnen und versucht gemeinsam mit Ihnen das Problem herauszuarbeiten. Daraufhin wird nach einer passenden Leistung für Ihr Anliegen gesucht. Das Angebot kann von der Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages bis hin zur Kontaktaufnahme mit anderen Kostenträgern oder Begleitungen reichen.

Das Angebot ist unabhängig und dient als Hilfestellung. Betroffene tragen weiterhin die Hauptverantwortung und die Entscheidungsfreiheit.

Umsetzung eines inklusiven Jugendamts

Frau Andreicovits unterstützt bei der Umsetzung eines inklusiven Jugendamts und der Zusammenführung von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe.

Vernetzungarbeit

Die dritte Aufgabe der Verfahrenslotsin ist die Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Behörden und Rehaträgern.