Umtausch in das EU-Kartenformat
Der EU-Führerschein, der 2013 verpflichtend eingeführt wurde, muss alle 15 Jahre erneuert werden. Das heißt: Der Führerschein als Dokument ist 15 Jahre lang gültig. Auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklasse hat dies keine Auswirkung.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in befristete Führerscheine umgetauscht werden.
Fristen für den Pflichtumtausch
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Wichtiger Hinweis: Aktuell sind NUR Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Führerscheine
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr (Nr. 4a auf dem Kartenführerschein) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Diese Unterlagen benötigen Sie beim Umtauschen
- Antrag auf Führerschein-Umtausch
- gültigen Personalausweis/Reisepass
- ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- den alten Führerschein
Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, benötigt die Führerscheinstelle zusätzlich die Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinbehörde.
Hinweis für Tätige in der Land- und Forstwirtschaft ("Klasse T")
Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten.
Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Umstellung hin zu den neuen Klassen in Ihrer Führerscheinbehörde. Bei Antragstellung ist eine Bescheinigung über die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit - bestätigt beispielsweise von Ihrer Heimatgemeinde - vorzulegen.
Kosten (Regelfall)
- Umtausch des alten Führerscheins in das EU-Kartenformat: 25,30 Euro
- Eintragung der Klasse „T“ bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit: 3,30 Euro zusätzlich