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Personenstand

Behördliche Namensänderung

Sofern die Vorschriften des Personenstandsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zu der erwünschten Namensänderung führen, kann ein Vor- und Familienname bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch eine kostenpflichtige behördliche Namensänderung erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Steinlein.