Familiennachzug von ausländischen Staatsangehörigen
Bevor Ihre ausländischen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner oder Ihre Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug (Ehegatten- Kindernachzug). Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.
Nachfragen zum Visum / zum Bearbeitungsstand
Bitte wenden Sie sich bei Nachfragen direkt an die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) des Landes, in dem Sie bzw. Ihre Familie den Antrag auf Visa gestellt haben.
Wir weisen darauf hin, dass Auskünfte bei Beteiligung der Ausländerbehörde im Visumverfahren aus Datenschutzgründen nur dem Antragsteller selbst oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person erteilt werden.
Zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags kann ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) Auskünfte geben. Wir bitten Sie daher, von Nachfragen bei uns abzusehen.
Sollten unsererseits noch offene Fragen bestehen bzw. weitere Unterlagen benötigt werden, melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen.
Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge
Informationen zum Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien, erhalten Sie beim
Nach der Einreise bzw. nach dem Umzug in den Landkreis Würzburg
Bitte beachten Sie die folgenden Schritte nach der Einreise bzw. dem Umzug in den Landkreis Würzburg:
- Wohnsitz anmelden. Dafür ist das Einwohnermeldeamt in Ihrer Wohnortgemeinde zuständig.
- Das Einwohnermeldeamt stellt eine Meldebescheinigung aus, die uns online übermittelt wird.
- Nach fünf bis acht Arbeitstagen sind Sie bei uns registriert und können einen Termin vereinbaren.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online - ganz bequem in wenigen Schritten und 24 Stunden am Tag möglich:
zur Online-Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde
Ihre Ansprechpartner
Welcher Kollege/welche Kollegin für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Familiennamen:
- Aa-Al und Q: Frau McMahon
- Am-Az, M und W: Frau Gerhardt
- B, D und E: Herr Weisensee
- F, G, H, I und J: Herr Schneider
- K und O: Herr Fuchs
- N und S: Herr Kirchner
- L, T, U, V, Y und Z: Herr Barthelmes
- C, P, R, und X: Frau Stefan