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Staatliche Rechnungsprüfungsstelle (FB 12)

Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schul- und Zweckverbände sowie kommunal verwaltete Stiftungen und Körperschaften im Landkreis unterliegen der Prüfung. Die Rechnungsprüfung ist Teil der öffentlichen Finanzkontrolle. Sie gliedert sich in zwei Teile, in die örtliche Prüfung (durch die Gemeinde selbst) und in die überörtliche Prüfung.

Die überörtliche Prüfung erfolgt im Landkreis Würzburg überwiegend durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes.

Größere Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern sowie die jeweils mitbetroffenen Verwaltungsgemeinschaften und Verbände sind dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zugewiesen, der dort die Rechnungsprüfung übernimmt.

Herr Fries ist Leiter der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.

 

Ansprechpartner & Information

Im Bürgerservice A bis Z finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.

                              

Aufgaben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle

  • Rechnungsprüfung
    Die Rechnungsprüfung umfasst grundsätzlich alle Tätigkeitsfelder der Körperschaft. Geprüft wird zum Beispiel, ob die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind oder wirtschaftlich und sparsam verfahren wird. Auch auf die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse im Prüfungszeitraum achten wir in der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.
  • Kassenprüfung
    Bei den Gemeinden und sonstigen Körperschaften wird vor Ort unangekündigt überprüft, ob die Kasse ordnungsgemäß eingerichtet ist, die Kassengeschäfte ordnungsgemäß erledigt werden und ob die Kasse mit der Verwaltung sachgemäß zusammenwirkt. Die Feststellungen münden in einen Prüfungsbericht.
  • Haushaltsgutachten
    Begutachtet werden die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne aller Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Verbände und Stiftungen des Landkreises. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde erhält dazu jedes Jahr mehr als 90 Stellungnahmen.
  • Stellungnahmen
    Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle gibt bei Zuwendungsanträgen oder Finanzierungsverträgen der Kommunen Stellungnahmen gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen ab.
  • Beratung
    Neben den eigentlichen Prüfungstätigkeiten berät die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle die Kommunen im Landkreis in haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten und bei Satzungs- und Vertragsangelegenheiten.

 

Einblick in den Arbeitsalltag

Umfang der Prüfung und Bericht

Die Rechnungsprüfung ist keine vollständige Prüfung - sie beschränkt sich regelmäßig auf eine angemessene Anzahl von Prüfungsgebieten. Diese wählen wir nach Umfang, Schwierigkeit und finanzieller Bedeutung aus. Wir prüfen in Stichproben und größtenteils bei der Gemeinde vor Ort.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben arbeiten wir unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften bleiben Prüfungsmethode und Prüfungsumfang dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.

Die Ergebnisse und Feststellungen erfassen wir in einem ausführlichen Prüfungsbericht, der im jeweiligen Gremium - zum Beispiel im Gemeinderat - behandelt wird. Darüber hinaus erhält die Kommunalaufsicht am Landratsamt Würzburg den Bericht, sie entscheidet über mögliche Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.




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