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Umtausch in das EU-Kartenformat

Der EU-Führerschein, der 2013 verpflichtend eingeführt wurde, muss alle 15 Jahre erneuert werden. Das heißt: Der Führerschein als Dokument ist 15 Jahre lang gültig. Auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklasse hat dies keine Auswirkung.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in befristete Führerscheine umgetauscht werden.

 

Fristen für den Pflichtumtausch

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

(hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Führerscheine)
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

  

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

(hierbei handelt es sich um umbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden)
Ausstellungsjahr (Nr. 4a auf dem Kartenführerschein)Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2023 19.01.2033

  


Umtausch - bei einer persönlichen Vorsprache benötigen Sie

  • gültiges Ausweisdokument

  • biometrisches Lichtbild; kann gegen eine Gebühr von 8,50 Euro im Landratsamt Würzburg erstellt werden (nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich)

  • Führerschein im Original

  • Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.


Umtausch online beantragen

Sie können den Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein auch gerne online stellen. Zum Online-Antrag gelangen Sie hier.

 

Hinweis für Tätige in der Land- und Forstwirtschaft ("Klasse T")

Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten.

Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Umstellung hin zu den neuen Klassen in Ihrer Führerscheinbehörde. Bei Antragstellung ist eine Bescheinigung über die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit - bestätigt beispielsweise von Ihrer Heimatgemeinde - vorzulegen.

 

Kosten (Regelfall)

  • Umtausch des alten Führerscheins in das EU-Kartenformat: 25,30 Euro

  • Eintragung der Klasse „T“ bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit: 3,30 Euro zusätzlich