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Kleine und mittlere Feuerungsanlage (1. BImSchV)

Heizen mit Holz

Sie planen die Änderung oder den Neubau einer kleinen Feuerungsanlage?
Die 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) enthält Vorgaben dazu, wie diese Anlage beschaffen sein muss und was bei der Errichtung und beim Betrieb zu beachten ist.

Seit Januar 2022 gelten neue Vorgaben zu den Schornsteinhöhen und -abständen, die dazu dienen, die Abgase besser abzuleiten.
Weiterführende Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie z. B. auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Wissenswertes

Stilllegung von Heizungsanlagen bzw. Einzelfeuerungsanlagen