Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild.
Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden.
Aktuelles
Eisenheim
- Volkacher Mainschleife - LSG008
Erlabrunn
Frickenhausen, Ochsenfurt
Ochsenfurt
- Ochsenfurter Forst und Hübnerholz - LSG004
- Thierbachtal - LSG005
Röttingen
- Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder - LGS006