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Personalverwaltung (ZFB 1)

In der Personalverwaltung sind alle Themen rund um das Personal des Landratsamtes – mit Ausnahme der Stellenbesetzungsverfahren – angesiedelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für alle anfallenden arbeits- und dienstrechtlichen „Ereignisse“ von der Einstellung bis hin zum Renten- bzw. Ruhestandsbeginn, ferner für die Zeiterfassung, die Fortbildung, aber auch für Fragen der Arbeitssicherheit und der Arbeitsmedizin. Darüber hinaus werden die Gemeinden in Angelegenheiten des Dienst- und Tarifrechts bei Bedarf beraten. Details können dem u. a. Geschäftsverteilungsplan entnommen werden.

Herr Dreßel leitet den ZFB 1.

 

Einblick in den Arbeitsalltag

Zur Personalstruktur

Fast 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – jeweils aufgeteilt in Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte des Landkreises Würzburg und des Freistaats Bayern - sind am Landratsamt Würzburg und seinen Außenstellen tätig. So kommen die verschiedensten Berufe zusammen - von A wie Ärzte über S wie Straßenwärter bis V wie Verwaltungsangestellte.

Die Personalabteilung ist Ansprechpartner für sie alle - sie kümmert sich um die jeweils erforderlichen personalrechtlichen Entscheidungen, die sie ggf. eigenständig treffen kann oder in die Kompetenz des Landrats bzw. entsprechender Gremien oder - bei staatlichen Bediensteten - in die Zuständigkeit der Regierung von Unterfranken fallen.

Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind Tarifbeschäftigte, rund ein Drittel der Bediensteten steht in einem Beamtenverhältnis.

Die Aufgaben der Personalverwaltung (gem. Geschäfts-verteilungsplan):

1. Personal

  • Angelegenheiten des staatlichen und kommunalen Personals
  • Beratung der Gemeinden in Angelegenheiten des Dienst- und Tarifrechts
  • Fortbildungen
  • Erstattung von Reise- und Umzugskosten, Gewährung von Trennungsgeld

2. Hauptverwaltung

  • Dienstausweise
  • Beauftragter des Landkreises nach § 98 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch
  • Beschwerdestelle im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

3. Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

4. Geschäftsstelle der betrieblichen Kommission

5. Kreisräte und sonstige ehrenamtlich tätige Bürger:

Prüfung von Ansprüchen und Zahlbarmachung von Leistungen auf Grundlage der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und sonstiger ehrenamtlich tätiger Bürger

6. Verwaltung der Mitgliedschaften des Teilhaushaltes ZFB 1 inklusive Beplanung und Bewirtschaftung im Rahmen des Haushaltsplanes








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