Jugendamt (Fachbereiche 31 a, b, c)
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit", so steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Das Jugendamt des Landkreises Würzburg will tatkräftig dabei unterstützen: Es hilft Ihnen weiter bei Fragen und Problemen rund um die Themen Erziehung und Familie, Kinder und Jugendliche.
Auf einen Klick
Jugendarbeit
Jugendschutz
Kindertagesbetreuung
Rund um die Familie
Hilfen
Praktikum
Anträge & Informationen
Sie benötigen nur schnell ein Formular? Auf unserer Formularseite finden Sie unter dem Stichwort "Jugendamt" viele Dokumente zum Herunterladen.
Allgemeine Informationen zu Themen des Jugendamtes haben wir im Bürgerservice A bis Z nach Lebenslagen (wie Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Jugend) gesammelt.
Ein Jugendamt - drei Fachbereiche
Das Jugendamt ist organisatorisch dreigeteilt. In die Fachbereiche
Soziale Dienste (31a)
Herr Adler leitet den Fachbereich 31a, der folgendes Aufgabenspektrum umfasst:
- Öffentliche Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (sozialpädagogischer Bereich) I
- Allgemeine (erzieherische) Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien
- Prüfung und Einleitung von Hilfen nach dem SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendhilfe)
- Mitwirkung in den Verfahren vor dem Familiengericht
- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung
- Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
- Pflegeerlaubnis für Vollzeitpflege - Pflegekinderdienst
- Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, Adoptionsvermittlung
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
- Erbringung von ambulanten erzieherischen Hilfen in Familien (Team Ambulante Hilfen)
- Heimaufsicht für teilstationäre und stationäre Einrichtungen mit der Regierung von Unterfranken
- Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss
- Budgetverantwortung mit FB 31 b und FB 31 c
Verwaltung (31 b)
Herr Obermayer leitet den Fachbereich 31 b.
Das Aufgabenspektrum:
- Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen und Beglaubigungen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (wirtschaftliche und rechtliche Abwicklung einschl. Bescheiderteilung nach § 13 Abs. 3, §§ 19, 20, 27 Abs. 2, 29 bis 35a, 41 SGB VIII)
- Kostenstelle ambulante Fälle
- Übernahme Teilnahmebeiträge für Tagespflege, Tageseinrichtungen und Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen (§§ 22 – 24, 90 Abs. 3 SGB VIII) – Individualförderung
- Betriebskostenförderung für Tageseinrichtungen (BayKiBiG)
- Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5, § 90 Abs. 2 SGB VIII
- Kommunale Förderung von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Kommunale Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (§ 13 Abs. 1 SGB VIII)
- Verfahrensadministration OK.JUG
- Gleichberechtigte Teilhabe wie FB 31 a an
- Hilfeplangesprächen und konkreten Hilfeentscheidungen
- Verhandlungen mit freien Trägern sowie an sämtlichen kostenrelevanten Entscheidungen der kommunalen Jugendhilfeplanung Teilplan III (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege), Teilplan IV (Hilfe zur Erziehung)
- Budgetverantwortung mit FB 31 a und FB 31 c
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, Sport, Ehrenamt und Bildung (FB 31c)
Herr Rostek leitet den Fachbereich 31 c.
Das ist unser Aufgabenspektrum:
- Öffentliche Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (sozialpädagogischer Bereich) II
- Vollzug des Bayerischen Kindergartengesetzes und Kindertagespflege
- Kommunale Jugendarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Jugendschutzgesetz) und ordnungsrechtlicher Jugendschutz
- Familienförderung und Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII
- Familienbeauftragter des Landkreises (Bündnis Familie und Arbeit, familienbewusste Personalangebote, Beratung der Gemeinden)
- Frühe Hilfen – Netzwerk frühe Kindheit (KoKi)
- Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII mit FB 31 a und FB 31 b
- Budgetverantwortung mit FB 31 a und FB 31 b
- Sportförderung und überörtliche -entwicklung (Servicestelle Sport)
- Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement (BE) und Ehrenamtskarte (Servicestelle Ehrenamt)
- Beiträge für den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
- Landkreispartnerschaften
- Bildungskoordination zur Beteiligung des Landkreises Würzburg an den bayerischen Bildungsregionen
Broschüren zum Herunterladen