Amt für Jugend und Familie
Das Jugendamt des Landkreises Würzburg hilft Ihnen weiter bei Fragen und Problemen rund um die Themen Erziehung und Familie, Kinder und Jugendliche.
Herr Schumacher leitet den Geschäftsbereich 3, das Amt für Jugend und Familie.
Die untergliederten Fachbereiche Soziale Dienste (FB 31a), Verwaltung (FB 31b) und Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (FB 31c) leiten Herr Adler, Herr Obermayer und Herr Rostek.
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Allgemeine Informationen zu Themen des Jugendamtes haben wir im Bürgerservice A bis Z nach Lebenslagen (wie Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Jugend) gesammelt.
Ein Jugendamt - drei Fachbereiche
Das Jugendamt ist organisatorisch dreigeteilt. In die Fachbereiche
Soziale Dienste (31a)
Herr Adler leitet den Fachbereich 31a, der folgendes Aufgabenspektrum umfasst:
- Öffentliche Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe (sozialpädagogischer Bereich) I
- Allgemeine (erzieherische) Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien
- Prüfung und Einleitung von Hilfen nach dem SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendhilfe)
- Mitwirkung in den Verfahren vor dem Familiengericht
- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung
- Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
- Pflegeerlaubnis für Vollzeitpflege - Pflegekinderdienst
- Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, Adoptionsvermittlung
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
- Erbringung von ambulanten erzieherischen Hilfen in Familien (Team Ambulante Hilfen)
- Heimaufsicht für teilstationäre und stationäre Einrichtungen mit der Regierung von Unterfranken
- Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss
- Budgetverantwortung mit FB 31 b und FB 31 c
Jugendamt Verwaltung (31 b)
Herr Obermayer leitet den Fachbereich 31 b.
Das Aufgabenspektrum:
- Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen und Beglaubigungen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (wirtschaftliche und rechtliche Abwicklung einschl. Bescheiderteilung nach § 13 Abs. 3, §§ 19, 20, 27 Abs. 2, 29 bis 35a, 41 SGB VIII)
- Kostenstelle ambulante Fälle
- Übernahme Teilnahmebeiträge für Tagespflege, Tageseinrichtungen und Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen (§§ 22 – 24, 90 Abs. 3 SGB VIII) – Individualförderung
- Betriebskostenförderung für Tageseinrichtungen (BayKiBiG)
- Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5, § 90 Abs. 2 SGB VIII
- Kommunale Förderung von Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Kommunale Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (§ 13 Abs. 1 SGB VIII)
- Verfahrensadministration OK.JUG
- Gleichberechtigte Teilhabe wie FB 31 a an
- Hilfeplangesprächen und konkreten Hilfeentscheidungen
- Verhandlungen mit freien Trägern sowie an sämtlichen kostenrelevanten Entscheidungen der kommunalen Jugendhilfeplanung Teilplan III (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege), Teilplan IV (Hilfe zur Erziehung)
- Budgetverantwortung mit FB 31 a und FB 31 c
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (FB 31c)
Herr Rostek leitet den Fachbereich 31 c.
Das ist unser Aufgabenspektrum:
- Öffentliche Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (sozialpädagogischer Bereich) II
- Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreungsgesetzes (BayKiBiG), Kindertagespflege
- Kommunale Jugendarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Jugendschutzgesetz) und ordnungsrechtlicher Jugendschutz
- Familienförderung und Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII
- Familienbeauftragter des Landkreises (Bündnis Familie und Arbeit, familienbewusste Personalangebote, Beratung der Gemeinden)
- Frühe Hilfen – Netzwerk frühe Kindheit (KoKi)
- Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII mit FB 31 a und FB 31 b
- Budgetverantwortung mit FB 31 a und FB 31 b
Familienwegweiser