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Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes - besser bekannt unter dem Namen "Heizungsgesetz" – in Kraft getreten.

Auf Hausbesitzerinnen und -besitzer, die noch mit rein konventionellen Energieträgern heizen, kommen einige Veränderungen zu. Allerdings wurden die Übergangsfristen für Bestandsgebäude an die örtliche Wärmeplanung gekoppelt, sodass sich Investitonsentscheidungen darauf abstimmen lassen. So bleibt insgesamt mehr Zeit, sich für eine geeignete Heizungsart zu entscheiden.

Zudem sollen Förderungen die finanzielle Last für die Bürgerinnen und Bürger etwas entschärfen.

Wo können Sie sich weiterinformieren?

Welche Heizungsart eignet sich für Ihr Gebäude?

  • Das "Gebäudeforum Klimaneutral" der dena stellt 14 Varianten von Heizungssystemen vor, mittels derer die in der Novelle des GEG verankerte Vorgabe einer Wärmeversorgung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllt werden kann.
    Die Betrachtungen zielen dabei auf Ein- und Zweifamilienhäuser im Gebäudebestand und können hier abgerufen werden.
  • Der Heizungswegweiser zeigt Ihnen auf, welche Neuregelungen durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf Ihre Immobilie zutreffen und ob Sie tätig werden müssen. Im Anschluss sehen Sie einen Überblick über die zulässigen neuen Heizungsarten.
  • Mit der Eignungsanalyse Wärmepumpe können Sie selbst unverbindlich überprüfen, ob Ihr Gebäude theoretisch für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet wäre und falls ja, welcher Aufwand mit einer Umstellung verbunden wäre.
  • Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale auch einen Überblick rund um die Wärmepumpe.

Bitte beachten Sie, dass die Wegweiser bei der allgemeinen Ersteinschätzung unterstützen, eine individuelle Beratung durch Fachleute jedoch nicht ersetzen können.

Konkreter Beratungsbedarf?

Sie haben Beratungsbedarf zu einem konkreten Energiethema? Zum Beispiel Heizungstausch, PV-Anlage oder Energieeffizienz?

Umfassende Sanierung geplant?

Sie interessieren sich für eine umfassende Sanierung Ihres Hauses und benötigen einen fachkundigen Überblick, welche Sanierungsmaßnahmen Sie schrittweise umsetzen können?

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen genau das. Ein Energieberater der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur berät Sie aus fachlicher Sicht, erfasst den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie und entwickelt geeignete Sanierungsvorschläge. Aus diesen wird in Abstimmung mit Ihnen Ihr iSFP erstellt. Nach einem Abschlussgespräch mit dem Experten können Sie schrittweise die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge angehen. Bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP mit Hilfe einer Förderung können Sie einen extra iSFP-Förderbonus (5%) erhalten.
  • Die Erstellung des iSFP selbst wird ebenfalls gefördert
  • Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls eine Übersicht zum iSFP
  • Für eine allgemeine Ersteinschätzung des derzeitigen Energieeffizienzzustands und des Heizenergiebedarfs Ihres Gebäudes können Sie den Sanierungsrechner der KfW nutzen. Dabei gilt – je genauer Ihre Dateneingaben, desto höher die Qualität der Ersteinschätzung des Rechners. Die Ergebnisse können als Grundlage eines Gesprächs mit einem Energieeffizienz-Experten dienen.

Online-Vorträge zum Heizungsgesetz

Sie konnten an den Vor-Ort-Vorträgen des Landkreises Würzburg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale zum Gebäudeenergiegesetz nicht teilnehmen? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale veranstaltet regelmäßig Online-Vorträge zum Themen Heizen.

Finanzielle Unterstützung

Zur finanziellen Unterstützung der Wärmewende im Gebäudebereich gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Die „BEG – Einzelmaßnahmen“ sind im Zuge der Neufassung des GEG ebenfalls novelliert worden und wurden am 29.12.2023 veröffentlicht:

Bei welcher Stelle können Förderanträge zu welchen Themen im Rahmen der BEG gestellt werden?

Welche auf dem Markt angebotenen Heizungsanlagen sind im Rahmen der BEG – Einzelmaßnahmen förderfähig?

  • Die BAFA listet die förderfähigen Heizungsanlagen je nach Heizungsart in verschiedenen Listen mit Hersteller, Bezeichnung usw. auf (zu den Übersichtslisten). 

Weitere Teilförderprogramme

Neben der „BEG – Einzelmaßnahmen“, die Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden fördert, beinhaltet die BEG weitere Teilförderprogramme zu systemischen Maßnahmen in den Bereichen

Die Förderrichtlinien zu diesen Förderprogrammen haben sich nicht geändert.